Vor Beginn der Arbeiten wird geprüft:
Baujahr des Gebäudes (typisch: vor 1995)
Verdacht auf asbesthaltige Materialien (z. B. Bodenbeläge, Putze, Kleber, Dachplatten)
Probenentnahme und Analyse durch zugelassene Labore
Wichtig: Ohne eindeutige Klärung darf kein Eingriff erfolgen.
Gesetzliche Vorgaben nach TRGS 519
Die Durchführung der Arbeiten unterliegt klaren Regeln:
Ausführung nur durch sachkundige Fachbetriebe
Anzeige der Arbeiten bei der zuständigen Behörde
Erstellung eines Arbeits‒ und Sicherheitsplans
Einsatz geschulter und unterwiesener Mitarbeiter
Die Sanierung erfolgt unter höchsten Sicherheitsstandards:
Abschottung des Arbeitsbereichs (Schwarzbereich)
Aufbau von Unterdruckhaltesystemen
Einsatz von HEPA‒Filtern (H‒Klasse)
Staubarmes Arbeiten und spezielle Rückbauverfahren
Fachgerechte Verpackung (Big Bags, gekennzeichnet)
Ziel ist es, jede Faserfreisetzung so weit wie möglich zu vermeiden.
Freimessung & Dokumentation
Nach Abschluss der Arbeiten:
Durchführung einer Raumluftmessung (Freimessung)
Nachweis der Unbedenklichkeit
Lückenlose Dokumentation der Sanierungsmaßnahmen
Erst nach erfolgreicher Freigabe darf der Bereich wieder genutzt werden.